Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwsV)
Für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Einhaltung der Anlagenverordnung (AwSV) in der heutigen regulierten Wirtschaft entscheidend. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Sicherstellung der Konformität Ihrer Anlagen. Unser Expertenteam leistet umfangreiche Dienste, damit Ihre Anlagen den hohen gesetzlichen Anforderungen in Deutschland gerecht werden. Mit unserer Hilfe ist der rechtskonforme Betrieb Ihrer Anlagen gewährleistet.

Die LEOMA GmbH unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Umsetzung der AwSV – von der Einstufung wassergefährdender Stoffe bis zur Organisation von Prüfungen durch Sachverständige.
Rechtlicher Rahmen (kompakt)
Bereich | Ausprägung | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
Wassergefährdungsklassen (WGK) | WGK 1 (schwach), WGK 2 (deutlich), WGK 3 (stark), zusätzlich „allgemein wg-stoffe“ | § 3, Anlage 1 AwSV; Kriterien: Toxizität, Abbaubarkeit, Mobilität |
Gefährdungsstufen & Anforderungen | Abhängig von Stoffklasse + Menge/Gefahrenpotenzial ergeben sich technische Vorgaben (z. B. Auffangräume, Leckageüberwachung) | §§ 39–40 AwSV |
Prüfung & Abnahme | Regelmäßige Prüfpflicht (§ 46): Dichtheit, Sicherheitseinrichtungen; Sachverständige führen Wartung und Mängelbehebung durch | § 46 AwSV; Prüfungen auch nach WHG + AwSV |
Dokumentation & Bescheinigungen | Eignungsfeststellung (§ 41/42): Gutachten zur Anlagenkonformität; Bescheinigung der Betriebssicherheit durch Sachverständige | §§ 41–42 AwSV |
Mängelmanagement | Mängelabhängig: Unterscheidung geringfügig (Frist) vs. gefährlich (Stilllegung, sofortige Maßnahmen) | §§ 47–48 AwSV |
Übergangsregelungen | Für bestehende Anlagen gelten abgestufte Pflichten bis zur vollständigen Umsetzung | § 68 AwSV |
Überblick Unserer AwSV Leistungen:
Leistung | Nutzen für Sie |
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Einstufung wassergefährdender Stoffe (WGK) | Rechtssichere Klassifizierung & Dokumentation |
Anlagendokumentation & Anzeige | Vollständige Unterlagen gemäß Betreiberpflicht |
Prüf- & Überwachungskonzepte | Planbare und gesetzeskonforme Prüfzyklen |
Gutachten nach § 42 AwSV | Erstellung von Gutachten für Eignungsfeststellungen und Bauzustände wassergefährdender Anlagen. |
Abnahmen und Wiederkehrende Prüfungen | Organisation, Begleitung und Bewertung der Sachverständigenabnahmen inkl. Maßnahmenumsetzung. |
Stillegungen und Stilllegungsanzeigen | Rechtssichere Koordination und Dokumentation bei der Außerbetriebnahme |
Technische Projekte | Unterstützung, Planung und Umsetzung ihrer neuen Anlage |
Schulungen & Unterweisungen | Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden |
Ihre Vorteile mit LEOMA GmbH
- Rechtssicherheit durch erfahrene Fachkräfte im Gewässerschutz
- Praxisnahe Beratung mit Fokus auf Umsetzbarkeit
- Sacherverständigen Organisation bei der 1. arge tpo e.V
- Effiziente Unterstützung bei Dokumentation, Prüfungen und Behördenkommunikation
- Nachhaltiger Beitrag zum Schutz von Boden und Gewässern
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Sachverständigen Organisation: 1.ARGE TPO e.V
Als stolzes Mitglied der 1.ARGE TPO e.V., einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation, setzen wir Maßstäbe in der Sicherheits- und Umweltberatung. Für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die strikte Einhaltung der Anlagenverordnung unerlässlich.
Zur Homepage: https://www.tpo-online.de/
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Ihr Partner für Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Brandschutz.